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Die Beiträge zu Ihrer Lebensversicherung müssen so kalkuliert werden, dass der Versicherer seine Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen dauerhaft erfüllen kann. Daher werden bei der Beitragskalkulation Rechnungsgrundlagen verwendet, die auf vorsichtigen Annahmen beruhen. Rechnungsgrundlagen sind die Eintrittswahrscheinlichkeiten der versicherten Risiken (z.B. der Sterblichkeit), mit deren Hilfe die rechnungsmäßigen Aufwendungen für Versicherungsfälle ermittelt werden, die rechnungsmäßigen Kosten und der rechnungsmäßige Zins von derzeit 2,25 Prozent (garantierter Zins).
Aufgrund dieser vorsichtigen Kalkulation können Überschüsse entstehen: Risiko- und Kostenüberschüsse, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle und Kosten im jeweiligen Geschäftsjahr geringer sind als die dafür kalkulierten Aufwendungen, Zinsüberschüsse, wenn aus den der Deckungsrückstellung zugeordneten Kapitalanlagen eine höhere Verzinsung erzielt wird als der garantierte Zins.

