Familie schützen

Familie schützen mit mamax

Damit Ihre Familie auch in schlechten Zeiten gut versorgt bleibt, können Sie heute gezielt Vorkehrungen treffen. Aber welche Versicherungen sind sinnvoll für Sie? Prüfen Sie selbst:

Ihre Arbeitskraft ist die Hauptquelle zur Absicherung Ihres Lebensunterhalts?

Wer heute berufsunfähig wird, kann mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente allein den Lebensunterhalt für die Familie nicht abdecken. Damit Berufsunfähigkeit nicht Ihre Existenz gefährdet: 

Ihre Familie soll im Falle Ihres Ablebens immer gut versorgt bleiben?

Für Sie und Ihren Lebenspartner gilt: Wenn einer stirbt, reicht die gesetzliche Hinterbliebenenrente kaum aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sichern Sie sich ein hohes Überbrückungskapital mit der

Sie möchten Ihre Familie bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall gut abgesichert wissen?

Im Beitrag günstiger für Sie – im Ernstfall sicherer für Ihre Angehörigen: Kombinieren Sie am besten gleich beide Versicherungen zu einem attraktiven Tarif:

 

 

 

 

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente wird von der Gesetzlichen Rentenversicherung in folgenden Stufen gezahlt:


Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

Die halbe Erwerbsminderungsrente zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung, wenn der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zwischen drei und unter sechs Stunden pro Tag arbeiten kann.

Personen, die noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, erhalten nur dann eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie wegen Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen erzielen können.
In allen anderen Fällen werden keine Erwerbsminderungsrenten geleistet.

Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch an Personen gezahlt, die zum 1. Januar 2001 das 40. Lebensjahr bereits vollendet hatten. Sie erhalten die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente, wenn sie ihren Beruf nicht länger als sechs Stunden pro Tag ausüben können.