Basis-Rente

Als Basisversorgung fördert der Staat die private kapitalgedeckte Altersversorgung mit attraktiven Steuervorteilen.

Die Basis-Rente steht allen Bürgern offen, auch denjenigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Sie ist besonders attraktiv für:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte.

Die Basis-Rente bietet zusätzlichen Vermögensaufbau für alle, die ab dem 60. Lebensjahr Wert auf eine lebenslange Rente legen:

  • sie dient ausschließlich der eigenen Altersversorgung
  • es kann die höchstmögliche Altersrente erzielt werden
  • Einmalbeiträge sind möglich
  • Zusatzvorteile ergeben sich durch die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Basis-Rente bietet attraktive Steuervorteile:

  • in der Ansparphase können inklusive der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich bis zu 20.000 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zum 40.000 EUR, als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden: 2005 konnten 60% der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, die Steuerentlastung steigt Jahr für Jahr in 2%-Schritten auf 100% im Jahr 2025.
  • in der Auszahlungsphase werden die Renten nachgelagert besteuert: der Besteuerungsanteil von 50% bei Rentenbeginnen im Jahr 2005 steigt Jahr für Jahr in 2%- bzw. 1%-Schritten auf 100% bei Rentenbeginnen im Jahr 2040.

Die Steuervorteile sind allerdings auch an einige Restriktionen gebunden. Die Basis-Rente ist nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.

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