FINANZtest - Qualitätskriterien
FINANZtest bewertet die Berufsunfähigkeits-Versicherung der mamax mit "sehr gut". Bewertet wurden der Antrag, insbesondere die Bedingungen und erstmals auch das Endalter der angebotenen Tarife.
Das FINANZtest-Qualitätsurteil
In das FINANZtest-Qualitätsurteil ging das Urteil über die Qualität der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung mit 70 Prozent, das Urteil über die Anträge mit 20 Prozent und das Urteil über das Endalter mit 10 Prozent ein.
Anträge
Bewertet wurde, ob die Antragsformulare der Versicherer die folgenden sechs Anforderungen erfüllten:
- Der Versicherer verzichtet darauf, den Kunden zu fragen, ob er bereits anderswo Anträge gestellt hat, die abgelehnt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen worden wären oder wurden.
- Es wird mit einfachen Worten und drucktechnisch deutlich nahe den Gesundheitsfragen darauf hingewiesen, dass falsche oder unvollständige Antworten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können (vorvertragliche Anzeigepflicht).
- Die Fragen zu stationären Krankenhausaufenthalten beziehen sich nur auf die vergangenen zehn Jahre.
- Die Fragen zu zurückliegenden Arztbesuchen, Erkrankungen, Unfällen oder Medikamenteneinnahmen beziehen sich nur auf die vergangenen fünf Jahre (Ausnahme HIV).
- Es wird nur nach objektiven Tatbeständen (Krankheiten, Unfällen, Behinderungen) gefragt.
- Es wird nicht nach ärztlich unbehandelten Krankheiten oder geplanten beziehungsweise angeratenen behandlungen oder Operationen gefragt.
Bedingungen
Bewertet wurden die folgenden Merkmale in den Versicherungsbedingungen:
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer verzichtet – altersunabhängig – bei Berufsunfähigkeit (BU) darauf, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen. Nur wenn der altersunabhängige Verzicht auf die abstrakte Verweisung als erfüllt galt, konnte ein „Gut“ oder „Sehr gut“ vergeben werden.
- 6-Monats-Prognose: Die BU wird vom Versicherer anerkannt, wenn ein Arzt die BU für „voraussichtlich sechs Monate“ prognostiziert.
- Rückwirkende Leistung in den ersten 6 Monaten: Falls sich nicht sofort feststellen lässt, ob ein Patient berufsunfähig bleibt, warten die Versicherer zunächst sechs Monate mit der Rentenzahlung. Wird weitere Berufsunfähigkeit attestiert, zahlen sie rückwirkend ab Beginn der BU.
- Rückwirkende Leistung für mind. 3 Jahre bei verspäteter Meldung: Wenn der Versicherte seine BU verspätet meldet, leistet der Versicherer bis zu drei Jahren rückwirkend.
- Nachversicherungsgarantie: Der Schutz kann später über eine Nach-versicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn dies bei Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung und Immobilienerwerb möglich ist, ohne dass ggf. die Risikolebensversicherung erhöht werden muss.
- Stundungsrecht: Der Versicherer stundet die Beiträge, wenn der Leistungsantrag gestellt ist, ohne Zinszahlungspflicht oder andere Auflagen.
- Rücktrittsrecht maximal 5 Jahre: Der Versicherer kann maximal fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Gesundheitsfragen im Antrag versehentlich falsch beantwortet hat.
- Befristete Anerkenntnisse: In seinen Bedingungen schreibt der Versicherer für den Kunden nachvollziehbar fest, wie häufig und für wie lange Leistungs-anerkenntnisse befristet werden können.
- Verzicht auf die Nachprüfung: Während eines befristeten Anerkenntnisses prüft der Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht erneut.
- Verzicht auf § 41 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer verzichtet auf das Recht, die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat.
- Weltweite Geltung: Der Schutz gilt überall, auch wenn der Kunde ins Ausland zieht.
Endalter
Für die 24 Berufe, die nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit am häufigsten ausgeübt werden, wurde die maximale Risiko- und Leistungsdauer für jeden Tarif bei den Versichern erfragt und bewertet.
[verkürzter Auszug aus den Erläuterungen „Ausgewählt-Geprüft-Bewertet“ zum Test in Heft 7/2007]