Steuer

Unbedingt steuerlich absetzen!

Sind die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzbar?

Ja! Sie können Ihre Beiträge nach §10 EStG im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen und zwar bis zu 1.500 EUR bei Arbeitnehmern, bzw. bis zu 2.400 EUR bei Selbstständigen. Bei Eheleuten ergibt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehepartner zustehenden Höchstbeträge.

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Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente versteuert?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sieht im Versicherungsfall Rentenzahlungen vor. Die Renten sind - da sie nur zeitlich begrenzt geleistet werden - als abgekürzte Leibrenten mit dem besonderen Ertragsanteil als "sonstige Einkünfte" zu versteuern (§55 EStDV)

Ertragsanteile in der Besteuerung                
Dauer der Rentenzahlung (in Jahren) 2 3 4 5 8 10 15 20
Ertragsanteil in % 1 2 4 5 9 12 16 21
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