Überblick

Berufsunfähigkeitsversicherung

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Invaliditätsvorsorge. Sie zahlt die vereinbarte Rente, wenn die versicherte Person berufsunfähig geworden ist.

Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn die versicherte Person für voraussichtlich wenigstens sechs Monate

a) infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls zu mindestens 50 Prozent ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne die gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, weiter auszuüben und

b) auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Zur Ausübung seines Berufs außerstande ist nicht, wer seinen Beruf unter möglicher und zumutbarer Verwendung medizinischer oder allgemein verfügbarer technischer Hilfsmittel ausüben kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Als selbstständige Versicherung wird sie in Form einer Rentenversicherung angeboten, als Zusatzversicherung übernimmt sie im Fall der Berufsunfähigkeit Beitragszahlung für andere Versicherungen (i.d.R. Lebensversicherungen) der versicherten Person. So ist selbst im Fall der Fälle die Vorsorge gewährleistet.