Unbedingt steuerlich absetzen!
Sind die Beiträge für die BU plus Risikolebensversicherung absetzbar?
Ja, der Staat erkennt die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen an. Die Beiträge sind im Rahmen des "Höchstbeitrages für andere Vorsorgeaufwendungen" als Sonderausgaben absetzbar, und zwar bis zu 1.500 EUR bei Arbeitnehmern, bzw. bis zu 2.400 EUR bei Selbstständigen. Bei Eheleuten ergibt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehepartner zustehenden Höchstbeträge. Und für die Risiko-Lebensversicherung gilt: Die Beiträge mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, selbst wenn die Lebensversicherung zur Absicherung einer Baufinanzierung dient!
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Sind die Leistungen aus BU plus Risikolebensversicherung steuerpflichtig?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sieht im Versicherungsfall Rentenzahlungen vor. Die Renten sind - da sie nur zeitlich begrenzt geleistet werden - als abgekürzte Leibrenten mit dem besonderen Ertragsanteil als "sonstige Einkünfte" zu versteuern (§55 EStDV)
| Ertragsanteile in der Besteuerung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dauer der Rentenzahlung (in Jahren) | 2 | 3 | 4 | 5 | 8 | 10 | 15 | 20 |
| Ertragsanteil in % | 1 | 2 | 4 | 5 | 9 | 12 | 16 | 21 |
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