Steuer

Wie wird meine private Rente später versteuert?

Die lebenslange Rente aus Ihrer privaten Rentenversicherung wird nur mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Je später der Rentenbeginn liegt, desto weniger ist von der Rente zu versteuern. Bei einer einmaligen Auszahlung des Betrages ist der Ertrag (Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge) voll zu versteuern. Der Unterschiedsbetrag ist nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird.

Besteuerung der Rentenertragsanteile
(Seit 01.01.2005)
               
Alter bei Rentenbeginn 55 58 60 61 62 63 64 65
Besteuerung in % 26 24 22 22 21 20 19 18
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