Rentenversicherung

Rentenversicherung - Highlights


   

Rentenversicherung mit laufendem Beitrag

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Besonders hohe garantierte Rente durch geringe Kosten

mamax-Kunden beraten sich selbst und stellen ihren Versicherungsantrag online. Die so eingesparten Abschluss- und Verwaltungskosten erhalten sie direkt wieder zurück: In Form einer besonders hohen garantierten Rente.

Den Anteil der Kosten an Ihren Beiträgen können Sie übrigens jederzeit in Ihrem Versicherungskonto einsehen.


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2,25 Prozent Mindestverzinsung, zusätzliche Rendite durch Überschussanteile

Ihre Sparbeiträge werden bei mamax mit mindestens 2,25 Prozent pro Jahr verzinst. Das garantieren wir über die gesamte Laufzeit Ihrer Versicherung.

Für zusätzliche Renditechancen sorgen die Überschussanteile. Diese entstehen, wenn die Kosten geringer, der Risikoverlauf günstiger oder das Kapitalanlageergebnis höher sind, als wir sie in der Beitragsberechnung angesetzt haben. Die Überschussanteile werden Ihrer Versicherung gutgeschrieben und erhöhen so die spätere Rente.

Aktuell schreibt mamax bei ab 2007 abgeschlossenen Renten Überschussanteile in Höhe von 1,75 Prozent jährlich gut, die ab 2007 abgeschlossene Renten steigen während des Rentenbezug jährlich sogar um 2,05 Prozent aus Überschussanteilen. Diese Angaben basieren auf den für das Jahr 2007 festgesetzten Überschussanteilen und können für die Zukunft nicht garantiert werden.


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Kapitalwahlrecht

Aus Ihrer Rentenversicherung erhalten Sie ab dem vereinbarten Zeitpunkt regelmäßige Rentenzahlungen. Alternativ können Sie bis zu drei Monate vor Rentenzahlungsbeginn festlegen, dass Sie anstelle der Rente eine einmalige Kapitalzahlung wünschen.

 


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Flexibles Abrufrecht

Sie können die erste Rentenzahlung Ihrer mamax Rentenversicherung auf Ihr 60. Lebensjahr vorverlegen.


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Geringe Steuerlast

Die lebenslange Rente aus Ihrer Rentenversicherung mit laufenden Beiträgen wird nur mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Dieser Ertragsanteil orientiert sich entsprechend der Steuertabelle an dem bei Beginn der Rente vollendeten Lebensjahr. Allgemein gilt: Je später der Rentenbeginn liegt, desto weniger ist von der Rente zu versteuern.

Ein Beispiel:

Beginnt die Rente mit Vollendung des 60. Lebensjahrs, liegt der steuerpflichtige Ertragsanteil nach der Steuertabelle bei 22% der gezahlten Rente. Wird erst ab dem 65. Lebensjahr gezahlt, beträgt der Ertragsanteil 18%, bei einem Rentenbeginn zum 70. Lebensjahr 15%.

Bei einer Rente von 500 € müsste also ein 60Jähriger 500 € x 22% = 110 € als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen. Bei einem Steuersatz von 30% entfallen darauf 33 € Steuern.

Ein 65Jähriger müsste nur 500 € x 18% = 90 € versteuern. Sein Steueranteil beträgt bei einem Steuersatz von 30% nur 21 €.

Entscheiden Sie sich statt der lebenslangen Rente für die einmalige Kapitalleistung, ist der Ertrag daraus jedoch voll zu versteuern. Der Ertrag ist dabei der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge. Der Unterschiedsbetrag ist nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird.


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Rentengarantiezeit oder fallende Todesfall-Leistung möglich

Als Versicherungsleistung bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn können Sie eine Rentengarantiezeit oder eine fallende Todesfall-Leistung vereinbaren.

Rentengarantiezeit:

Wenn die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlungen verstirbt, wird die Rente für die vereinbarte Rentengarantiezeit an die Bezugsberechtigten weiter gezahlt. Bei der mamax können Sie eine Garantiezeit zwischen fünf und zwanzig Jahren festlegen.

Fallende Todesfall-Leistung:

Verstirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, erhalten die Bezugsberechtigten die Kapitalabfindung abzüglich der bereits gezahlten Renten ausgezahlt.


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Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit möglich

In Ihre Rentenversicherung können Sie auch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit einschließen.

Die mamax zahlt dann die Beiträge für Ihre Rentenversicherung weiter, wenn Sie berufsunfähig werden. So sichern Sie sich Ihre Altersvorsorge auch für den Fall, dass Sie bei Berufsunfähigkeit die Beiträge nicht mehr aufbringen können.


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Rentenversicherung mit Einmalbeitrag

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Besonders hohe garantierte Rente durch geringe Kosten

mamax-Kunden beraten sich selbst und stellen ihren Versicherungsantrag online. Die so eingesparten Abschluss- und Verwaltungskosten erhalten sie direkt wieder zurück: In Form einer besonders hohen garantierten Rente.


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Rentenerhöhung durch Überschussanteile

Ihre Rente kann sich durch Überschussanteile jährlich erhöhen. Die Überschüsse entstehen, wenn die Kosten geringer, der Risikoverlauf günstiger oder das Kapitalanlageergebnis höher sind, als wir sie in der Rentenberechnung angesetzt haben.

Aktuell steigen die ab 2007 abgeschlossenen Renten jährlich um 2,05 Prozent. Diese Rentensteigerung basiert auf den für das Jahr 2007 festgesetzten Überschussanteilen und kann für die Zukunft nicht garantiert werden.


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Sofort oder später beginnende Rente möglich

Bei mamax können Sie sich für eine sofort oder später beginnende Rente entscheiden.

Die erste Rente aus einer sofort beginnenden Rentenversicherung wird mit Versicherungsbeginn fällig, sie ist daher bereits mit dem Einmalbeitrag verrechnet.

Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung legen Sie einen späteren Termin für den Beginn der Rentenzahlungen fest. In der Zwischenzeit wächst Ihr Guthaben durch den Garantiezins von 2,25 Prozent und zusätzliche Überschussanteile. So erhalten Sie eine höhere Rente als bei sofortigem Rentenbeginn.


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Flexibles Abrufrecht

Wenn Sie sich für eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalbeitrag entscheiden, können Sie die erste Rentenzahlung auf Ihr 60. Lebensjahr vorverlegen.


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Rentengarantiezeit oder fallende Todesfall-Leistung möglich

Als Versicherungsleistung bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn können Sie eine Rentengarantiezeit oder eine fallende Todesfall-Leistung vereinbaren.

Rentengarantiezeit:

Wenn die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlungen verstirbt, wird die Rente für die vereinbarte Rentengarantiezeit an die Bezugsberechtigten weiter gezahlt. Bei der mamax können Sie eine Garantiezeit zwischen fünf und zwanzig Jahren festlegen.

Fallende Todesfall-Leistung:

Verstirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, erhalten die Bezugsberechtigten den Einmalbeitrag abzüglich der bereits gezahlten Renten ausgezahlt.


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Geringe steuerliche Belastung der Renten

Die lebenslange Rente aus Ihrer Rentenversicherung mit Einmalbeitrag wird nur mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Dieser Ertragsanteil orientiert sich an dem bei Beginn der Rente vollendeten Lebensjahr entsprechend der Steuertabelle. Allgemein gilt: Je später der Rentenbeginn liegt, desto weniger ist von der Rente zu versteuern.

Ein Beispiel:

Beginnt die Rente mit Vollendung des 60. Lebensjahrs, liegt der steuerpflichtige Ertragsanteil nach der Steuertabelle bei 22% der gezahlten Rente. Wird erst ab dem 65. Lebensjahr gezahlt, beträgt der Ertragsanteil 18%, bei einem Rentenbeginn zum 70. Lebensjahr 15%.

Bei einer Rente von 500 € müsste also ein 60Jähriger 500 € x 22% = 110 € als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen. Bei einem Steuersatz von 30% entfallen darauf 33 € Steuern.

Ein 65Jähriger müsste nur 500 € x 18% = 90 € versteuern. Sein Steueranteil beträgt bei einem Steuersatz von 30% nur 21 €.


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Keine Gesundheitsprüfung notwendig

Für den Abschluss einer Rentenversicherung wird – im Gegensatz zu Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen – keine Gesundheitsprüfung notwendig.


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