Steuer

Unbedingt steuerlich absetzen!

Sind die Beiträge für die Risikolebensversicherung absetzbar?

Ja, der Staat fördert private Risikolebensversicherungen und erkennt die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgabenhöchstbeträge an. So mindern Sie spielend Ihr zu versteuerndes Einkommen – selbst wenn die Lebensversicherung der Absicherung einer Baufinanzierung dient!

Sind die Leistungen aus der Risikolebensversicherung steuerpflichtig?

Nein, wenn sie bei Tod des Versicherten an den bezugsberechtigten Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Aber: Ist eine andere Person als der Versicherungsnehmer bezugsberechtigt, wird die Todesfallsumme erbschaftssteuerpflichtig!