VVG-Reform ab 1.1.2009 für Bestandskunden
Ab 1. Januar 2009 gilt die VVG-Reform auch für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Für Neuverträge sind die Regelungen bereits seit 1. Januar 2008 wirksam.
- Was versteht man unter VVG?
- Warum wurde das Gesetz geändert?
- Was bedeutet die VVG-Reform für mich als Kunde?
- Was hat sich in der Lebensversicherung geändert?
- Bleibt der Versicherungsumfang unverändert? Wird die Versicherung teurer?
- Muss ich als Kunde noch etwas tun?
- Was passiert mit den Beiträgen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
- Kann ich aufgrund der Anpassung meiner Bedingungen meinen Vertrag außerordentlich kündigen?
- Was ändert sich bei der Verjährung von Leistungsansprüchen?
Was versteht man unter VVG?
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer in Deutschland regelt.
Warum wurde das Gesetz geändert?
Das VVG wurde nach fast 100-jährigem Bestehen den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Deshalb wurde es vom Gesetzgeber reformiert. Das Gesetz gilt für Bestandsverträge ab dem 1. Januar 2009.
Was bedeutet die VVG-Reform für mich als Kunde?
Durch die VVG-Reform erhalten Kundinnen und Kunden mehr Rechte und mehr Informationen. Zum Beispiel:
- Umfangreiche Beratung und Information vor Vertragsabschluss
- Deutlichere Regeln zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
- Einheitliches und erweitertes Widerrufsrecht
- Prozentuale Teilleistungen auch bei grobfahrlässigen Vertragsverstößen
- Anteilige Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Was hat sich in der Lebensversicherung geändert?
Die wesentlichste Neuregelung der VVG-Reform für die Lebensversicherung ist die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven (stille Reserven).
Bleibt der Versicherungsumfang unverändert? Wird die Versicherung teurer?
Der Versicherungsumfang bleibt unverändert. Alle Risiken, die bisher versichert waren, bleiben im gleichen Umfang wie bisher versichert. Durch die Umstellung kommt es auch nicht zu einer Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrages.
Muss ich als Kunde noch etwas tun?
Nein, müssen Sie nicht. Ihre bestehenden Verträge werden von uns automatisiert angepasst. Eine Zustimmung Ihrerseits ist nicht erforderlich.
Was passiert mit den Beiträgen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
Endet der Versicherungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, steht uns lediglich der Beitrag bis zur Beendigung des Versicherungsschutzes zu und nicht mehr der volle Jahresbeitrag (Wegfall des "Grundsatzes der Unteilbarkeit der Prämie").
Beispiel: Besteht das Versicherungsjahr vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres und wird der Vertrag schon zum 30.6. beendet, musste bisher der volle Jahresbeitrag für das gesamte Versicherungsjahr - bis zum 31.12. - bezahlt werden. Infolge der VVG-Reform müssen Sie in diesem Fall nur noch den halben Jahresbeitrag - bis zum 30.6. - zahlen. Sofern der Beitrag im Voraus für das ganze Versicherungsjahr gezahlt wurde, werden Ihnen 50 Prozent der ursprünglichen Zahlung zurückerstattet.
Kann ich aufgrund der Anpassung meiner Bedingungen meinen Vertrag außerordentlich kündigen?
Nein, ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Da sich für den Versicherungsnehmer nur Vorteile aus der VVG-Reform ergeben, hat der Gesetzgeber kein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.
Was ändert sich bei der Verjährung von Leistungsansprüchen?
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag beträgt künftig drei Jahre. Die bisherige Sechs-Monats-Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ist entfallen.


